Ruhestand · Rente ab 67

Cashflow-Cockpit

Netto (Schätzung)

Steuerschätzung für die Ruhestandsplanung. Die Einkommensteuer wird tariflich gerechnet: § 32a EStG (VZ 2026) mit Splitting, § 19-Versorgungsfreibetrag Kohorte 2028, fester Rentenfreibetrag, Kirchensteuer und Soli mit Freigrenze. Die Tarife ab 2029 sind prognostiziert. Bosch 100 % steuerpflichtig ist eine konservative Annahme bis zur Steuerbescheinigung. Belastbar ist die Haushaltssumme, nicht die einzelne Zeile.
Steuer & PKV ▸
Liquiditätsplan

Der Überschuss je Jahr kommt aus dem Cashflow-Modell (netto nach Steuern, PKV und Ausgaben) und ist bewusst ohne Steuerrücklage gerechnet — die ist separat gebildet. Das Feld Einmalausgabe ist für größere Einzelposten reserviert und steht auf 0. Die Einmaleinnahme ist mit der Zurich-Kapitalleistung von […] bei Alter 64 (Ablauf 01.02.2030) vorbelegt — Altvertrag vor 2005, Auszahlung steuerfrei, deshalb ohne Steuerabzug. Die Ablaufkapitalien der beiden Direktversicherungen stehen hier nicht, weil sie in der Eingabemaske als Rente laufen. Die Zinszeile im Modell oben rechnet weiter mit dem eingetragenen Kapitalstock; sinkt oder steigt der Bestand deutlich, dort nachziehen.

Stapelbalken
Eingabemaske
Summe netto/Monat
Monatliche Ausgaben ▸
Depot-Tracking
Vermögens-Projektion · Alter 60 bis 85

Wertpapierdepot (Zuführung fließt ab dem eingestellten Alter zu) · Tagesgeld (nominal konstant, Zinsen werden ausgezahlt) · Gesamt real (Kaufkraft). Die Entnahme wird dem Depot entnommen. Zuführung und Tagesgeld erhöhen die Dividendenposition oben nicht — dort steht weiterhin das heutige Depot.

PKV (Hallesche): kein gesetzlicher KV/PV-Abzug. Depot-Projektion: Zinseszins-Hochrechnung, keine Prognose. Keine Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung.

v10.3